„Wir haben hier hochintelligente Beklagte, die es geschafft haben, modernste Technologie zu entwickeln, weshalb es doch erstaunlich anmutet, dass sie nicht erkennen oder nicht erkennen möchten, was universell in den Rechtsordnungen anerkannt ist.“
Elke Schwager, Vorsitzende Richterin am Landgericht München I in einer Urteilsbegründung warum OpenAI das Urheberrecht verletze
Zu Recht auf Seite 1 der heutigen Süddeutschen Zeitung. Siehe dazu auch die LTO.
